Aufwendungen zur Beseitigung nachträglich eingetretener Schäden sind keine anschaffungsnahen Herstellungskosten
Pressemitteilung vom 4.3.2016 Mit Urteil vom 21.01.2016 (Az. 11 K 4274/13 E) hat das FG Düsseldorf entschieden, dass Aufwendungen des Vermieters zur Beseitigung von Schäden, die der Mieter nach Erwerb einer Eigentumswohnung verursacht hat, sofort [...]