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    Es gibt kaum einen Lebensbereich in Deutschland, der mit so vielen Streitpunkten behaftet ist wie das Wohnungsmietrecht. Dies mag u.a. daran liegen, dass die Aufwendungen des Mieters für seine Wohnung oder das Haus häufig bis zu 40% seines Einkommens betragen und damit den in der Regel größten Einzelposten seiner Lebenshaltungskosten insgesamt ausmachen. Umgekehrt ist der Vermieter oftmals auf regelmäßige und pünktliche Zahlung des Mietzinses durch seine Mieter angewiesen, da von ihm daraus Immobiliendarlehen bedient werden müssen und/oder die Mieteinnahmen Bestandteil seiner Altersversorgung sind.
    Damit sind Problemstellungen in vielerlei Hinsicht vorprogrammiert, z.B. im Bereich

    • Betriebs- / Nebenkostenabrechnungen
    • Einhaltung der Hausordnung / Tierhaltung
    • Mängel an der Mietsache / Mietminderung
    • Kündigung des Mietverhältnisses / Befristungen / Eigenbedarf
    • Räumung der Mietsache / Vermieterpfandrecht / Mietnomadentum

    Wir beraten und vertreten Sie auf Wunsch in allen Bereichen des Wohnungsmietrechtes und können auf langjährige Erfahrungen in diesem Bereich verweisen, so u.a. als Vertragsanwalt von Mieter- und Vermietervereinigungen und ständige Vertretung von Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsverwaltungen. Wir beraten Vermieter und gleichermaßen auch Mieter.

    Das Mietrecht ist ein Spezialbereich des Zivilrechtes. Mietrechtliche Regelungen existieren vornehmlich für den Bereich  Wohnungsmietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die Rechtsprechung zu den verschiedenen Rechtsproblemen innerhalb des Bereichs Wohnungsmietrecht ist zahllos, die einzelne Kasuistik nahezu unüberschaubar. Deren professionelle Recherchemöglichkeit über unsere eigene umfangreiche Fachbibliothek, insbesondere jedoch über Online-Datenbanken und unseren Zugang zu JURIS, der demjenigen der einzelnen Fachgerichte entspricht, ist jedoch nach unseren Erfahrungen Grundlage jeder Problemlösung.

    Wohnungsmietrecht
    Andrea KahleRechtsanwältin