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    Auch mit einer Mietbürgschaft kann der Mieter die vereinbarte Mietsicherheit leisten. Üblich ist hier die Gestellung einer Bankbürgschaft, die allerdings mit Kosten verbunden ist, sog. Avalprovisionen. Denn letztlich handelt es sich im Verhältnis des Mieters zu seiner Bank, der Bürgin, um ein Kreditverhältnis in der Sonderform eines Avalkredites. Es werden je nach Höhe der Bürgschaft, Intensität der Geschäftsbeziehungen und Bonität des Kreditnehmers / Mieters Provisionen in Höhe von bis zu 1,5% pro Jahr verlangt. Wir empfehlen im Bereich des Wohnungsmietrechtes diese Variante der Kautionsgestellung wegen des in Relation zu den im Raum stehenden Beträgen nicht geringen Aufwandes nicht. Es gibt auch noch die Untervariante des Abschlusses einer Mietkautionsversicherung. Anstelle einer Kaution erhält der Vermieter in diesem Fall eine Urkunde über die abgeschlossene Mietkautionsversicherung. Ob ein Vermieter eine derartige Sicherheit akzeptiert, ist fraglich, wenn dies nicht explizit im Mietvertrag vereinbart wurde. Die Jahresprämien von bis zu 5% pro Jahr sind aus unserer Sicht viel zu hoch und erweisen sich daher als insgesamt nicht empfehlenswert.

    Mietbürgschaft
    Andrea KahleRechtsanwältin