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Wesentliche Fragen werden im Wohnungseigentumsrecht durch das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz – WEG) geregelt. Natürlich ergeben sich ebenso wie beim Wohnungsmietrecht zahlreiche Konfliktpotentiale, dies oftmals aus den gleichen Gründen. Hinzu tritt allerdings noch der Umstand, dass es sich bei der Wohnungseigentümergemeinschaft quasi um eine Zwangsgemeinschaft zwischen einzelnen Eigentümern handelt, die sich zuvor wenig oder gar nicht kannten, in der Folge aber dann auf mindestens lange Zeit miteinander verbunden sind. Die Rechtsprechung zu Anfechtungen von Beschlüssen der Eigentümerversammlung ist daher zahlreich. Fehler können z.B. auftreten im formalen Bereich, etwa bei der Bezeichnung des Beschlussgegenstandes in der Einladung, bei der Einladung selbst, bei der Festlegung von Zeit und Ort der Eigentümerversammlung, bei der Feststellung der Beschlussfähigkeit oder aber bei der Stimmabgabe. Typische materiell-rechtliche Fehler sind z.B. die Kostenumlage nach einem falschen Umlageschlüssel oder Verstöße gegen den Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung.
Herr RA Carsten Oehlmann ist Gründungsmitglied des Vereins „Haus & Grund Mühlhausen und Umland e.V.“. Des weiteren bestehen langjährige Kooperationen mit regional und überregional tätigen Hausverwaltungen und Maklerbüros.