Der Deutsche Bundestag hat in seiner 155. Sitzung am 18. Februar 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz – Drucksache 18/7584 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie angenommen.

Damit soll derjenige, der künftig einen Darlehensvertrag über ein Immobiliendarlehen abschließt, besser geschützt werden. Andererseits wird das Gesetz dem Verbraucher auch Nachteile bringen. Hiermit wird nämlich dem sog. ewigen Widerrufsrecht bzw. dem sog. Widerrufsjoker ein Ende gesetzt. Die Ewigkeit war also lediglich von kurzer Dauer. Das hatten wir unseren Mandanten bereits frühzeitig gegenüber so kommuniziert und darauf gedrängt, dass diese frühzeitig den Widerrufsjoker nutzen, soweit es ihnen möglich war. Das Gesetz soll am 21. März 2016 in Kraft treten. Mit der Richtlinie setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie in nationales Recht um.

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