Stadt will weiteren Schaden von Kulturstätte abwenden / Rechtsstreit behindert Betrieb / Teilaufhebung des Pachtvertrages beabsichtigt

Pressemitteilung der Stadt Mühlhausen vom 10.2.2016

Wegen zunehmender Beschwerden zu den Rahmenbedingungen der jüngsten Veranstaltungen in der Kulturstätte am Schwanenteich, hatte Oberbürgermeister Johannes Bruns am Dienstag (9.2.2016) den Pächter zu einem Gespräch ins Rathaus geladen. Im Ergebnis des Gespräches bestand Einigkeit, dass der laufende Rechtsstreit zwischen Pächter und Unterpächter um das „Café Cabana“ einen erfolgreichen Betrieb der Kulturstätte erheblich beeinträchtigt.

Weil sich in der aktuellen Situation keine andere Möglichkeit abgezeichnet habe, seien Stadt und Pächter übereingekommen, unverzüglich über die Teilaufhebung des Pachtvertrages zu verhandeln. Für die Kulturstätte würde das bedeuten, dass die Stadt wieder den Betrieb und das Veranstaltungsmanagement im Saal übernimmt. Eine entsprechende Vorlage für die morgige Stadtratssitzung (Donnerstag 11.2.2016) ist vorgesehen. „Ich habe die Reißleine gezogen, um weiteren Schaden für das Image der Kulturstätte und die Reputation aller Beteiligten abzuwenden“, begründet Oberbürgermeister Johannes Bruns die Übereinkunft mit dem Pächter. Eine Teilaufhebung des Vertrages sei in beiderseitigem Interesse. „Stadt und Pächter hatten das gemeinsame Ziel, die Kulturstätte durch einen professionellen Betrieb als Veranstaltungsort weiter aufzuwerten. Gleichzeitig sollte die Verpachtung den Stadthaushalt um jährlich 100.000 Euro entlasten“, so Bruns. Dieses Konzept könne wegen des laufenden Rechtsstreits zwischen Pächter und Unterpächter jedoch nicht erfolgreich umgesetzt werden.


Anmerkung: Der Inhalt der Pressemitteilung ist in vielen Teilen schlichtweg falsch. Keineswegs ist es zum Beispiel richtig, dass der laufende Rechtsstreit über die Wirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung irgendwelche Auswirkungen auf die Qualität der Saalveranstaltungen hat. Vor der Übernahme der Kulturstätte Schwanenteichsaal wurden sämtliche Veranstaltungen dort erfolgreich und problemlos abgewickelt, das Management der Veranstaltungen erfolgte durch die Stadt, die Bewirtschaftung aufgrund des bestehenden exklusiven Bewirtschaftschaftungsrechts durch die Betreiber des Cafe Cabana. Vom ersten Tag der Übernahme an (ab 1.10.2015) durch die neue Pächterin der Veranstaltungsstätte, die Fa. Getränke Heinemann, vertreten nach eigenen Angaben durch deren sog. Hauptbevollmächtigten Stefan Singer, kumulierten die Probleme: Die Sauberkeit des Objektes innen und außen war in jeder Hinsicht beschämend. Die Saalbestuhlung, technische Ausstattung und die Beheizung des Objektes in den Wintermonaten war bei nahezu keiner Veranstaltung in Ordnung. Das Catering durch das Cafe Cabana wurde durch den neuen Pächter behindert, wo und wie es auch immer möglich war. Das gipfelte zuletzt in dem Umstand, dass Veranstaltungen gar nicht mehr kommuniziert wurden, daher auch kein Catering vorbereitet werden konnte. Die Ursachen der derzeit zu beklagenden Problematik liegen also allein auf der persönlichen Ebene des neuen Pächters bzw. dessen Hauptbevollmächtigten. Mit der Teilaufhebung des Pachtvertrages werden hinsichtlich des Betriebs der Veranstaltungsstätte Schwanenteichsaal wieder die ursprünglichen Verhältnisse hergestellt, die in jeder Hinsicht beanstandungsfrei waren. Das ist durchaus ein Teilerfolg, löst allerdings das bestehende Problem insgesamt überhaupt nicht. Hier kann nur eine vollständige Aufhebung des Pachtverhältnisses der Stadt Mühlhausen mit der Fa. Getränke Heinemann Abhilfe schaffen und zugleich die Begründung eines direkten neuen Pachtverhältnisses bezüglich des Cafe Cabana mit deren Betreiberin. Der Schwanenteichsaal kann durch niemanden mit „Gewinn“ betrieben werden, weder durch die Stadt Mühlhausen, geschweige denn durch einen externen Betreiber/Pächter. Die laufenden Kosten der Unterhaltung der Veranstaltungsstätte übersteigen immer jegliche Einnahmen, selbst wenn man die Erlöse aus dem Catering, die aktuell der Betreiberin des Cafe Cabana zufließen, vollständig den Einnahmen des Saalgeschäftes zuschlagen würde.

Ergänzung vom 11.2.2016: Offenkundige Missverständnisse in sozialen Medien bedingen noch einige klarstellende Anmerkungen. Der Hauptpachtvertrag besteht von Beginn an zwischen der Stadt Mühlhausen und der Fa. Getränke Heinemann. Dieser beinhaltete auch von Anfang an ein Bewirtschaftungsrecht und eine Bewirtschaftungspflicht für sämtliche städtischen Veranstaltungen in dem Schwanenteichsaal. Dies gilt unabhängig davon, wieviele Besucher die einzelnen Veranstaltungen haben und welche Mengen diese konsumieren. Nahezu alle originär städtischen Veranstaltungen waren und sind dabei ein Zuschussgeschäft, denn allein die Personalkosten, Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungen etc. übersteigen die erzielten Umsätze oft sehr deutlich. Allein die nicht originär städtischen Veranstaltungen, also solche, die von Dritten (Unternehmen, Banken etc.) wegen der Größe der Veranstaltungsstätte in der Regel direkt über die Stadt Mühlhausen gebucht wurden, waren und sind betriebswirtschaftlich interessant. Davon ausgenommen sind wiederum Veranstaltungen für Vereine und Schulen, bezüglich derer die Stadt Mühlhausen Sonderkonditionen mit dem Hauptpächter ausgehandelt hat. Es handelt sich insgesamt daher um eine Mischkalkulation, die am Ende auch zum Wohle aller aufgeht.

In Kenntnis dieser selbst von der Fa. Heinemann ausgehandelten Bedingungen hat sie diese 1:1 an die Betreiberin des Cafe Cabana weitergegeben und einen Unterpachtvertrag abgeschlossen. Damit hatte sich die Fa. Heinemann das Objekt und die Lieferrechte langfristig gesichert. Das ist auch deren Geschäftsfeld, eben der Verkauf von Getränken. Jahrelang hat diese Konstellation ohne jede Beanstandung funktioniert. Die Stadt Mühlhausen war zufrieden, der Getränkelieferant war zufrieden und auch die Betreiberin des Cafe Cabana. Wiederum in Kenntnis des bestehenden Unterpachtvertrages mit dem bestehenden Bewirtschaftungsrecht, schließlich hatte sie diesen selbst abgeschlossen, hat die Fa. Heinemann dann den Hauptpachtvertrag mit der Stadt Mühlhausen geändert und die Entscheidung getroffen, auch den Veranstaltungssaal anzupachten, um dort selbst oder durch Dritte Veranstaltungen durchzuführen. Die ursprünglich städtischen Veranstaltungen sollten aber weiterhin dort stattfinden, die Sonderkonditionen für Vereine und Schulen sollten ebenso fortgeführt werden, es blieb ein frommer Wunsch. In der Folge wurde dann mit den abstrusesten Mitteln versucht, das bestehende Bewirtschaftungsrecht zu unterlaufen und das Cabana aus dem Objekt zu drängen. Dagegen setzte sich die Betreiberin des Cafe Cabana mit den ihr zu Gebote stehenden Mitteln zur Wehr. So easy.

2016-03-02T13:28:29+01:00Mittwoch, 10. Februar 2016|Kategorien: Allgemein|

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