Aktivlegitimation für die Abwehr von Besitzstörungen aus Mietvertrag; Abgrenzung von bloßer Besitzdienerschaft
OLG Frankfurt, Beschluss vom 04. Februar 2016 – 2 W 10/16 –, Rn. 21, juris Aus den Gründen Auch wenn unmittelbare vertragliche Beziehungen zwischen den Parteien nicht bestehen, sondern ein Mietvertrag über das streitgegenständliche Rennbahngelände [...]