Cafe Cabana: Auch zweite Einstweilige Verfügung durch Urteil bestätigt

Mühlhausen. Soeben ist auch das Urteil in dem zweiten einstweiligen Verfügungsverfahren der Betreiberin des Cafe Cabana gegen den Getränkefachgroßhändler Heinemann aus Großengottern, der als Hauptpächter den Schwanenteichsaal von der Stadt Mühlhausen angepachtet hat, ergangen. Den Gegenstand der zweiten Einstweiligen Verfügung bildete das Verbot der Fa. Heinemann gegenüber der Betreiberin des Cafe Cabana, drei näher benannten Mitarbeitern den Zutritt zu den Pachträumlichkeiten zu gestatten. Diese psychische Einwirkung stellte sich nach Auffassung von Maria Leineweber wiederum als verbotene Eigenmacht dar. Diese durchaus nicht eindeutige Rechtsfrage hat heute das Amtsgericht Mühlhausen erneut zugunsten von Maria Leineweber entschieden!

Dabei geht die Fa. Heinemann durchaus tricky vor: Sie spricht zunächst ein Hausverbot gegen bestimmte Mitarbeiter aus dem Cafe Cabana aus, was grundsätzlich erst einmal ohne Angabe von Gründen zulässig ist, wenn sie das alleinige Hausrecht an bestimmten Räumlichkeiten hat. Im nächsten Schritt verbietet sie der Betreiberin des Cafe Cabana, eben diese Mitarbeiter unter Hinweis auf das bestehende Hausverbot bei Saalveranstaltungen, die dem Bewirtschaftungsrecht des Cafe Cabana unterliegen, einzusetzen. Im Falle eines Verstoßes gegen dieses Verbot drohte zunächst eine Abmahnung und sodann die fristlose Kündigung des Pachtverhältnisses mit dem Cafe Cabana. Ja, so agiert man eben aus der Position des wirtschaftlich Stärkeren. Tatsächlich wurde bereits die Abmahnung ausgesprochen, sodass das Urteil des Amtsgerichts Mühlhausen noch rechtzeitig erging. Möglicherweise hält dies ja die Fa. Heinemann davon ab, weitere teure Verfahren zu initiieren oder zu provozieren. Andererseits scheint die Fa. Heinemann alles daran zu setzen, die Kosten exorbitant in die Höhe treiben zu wollen, um die Betreiberin zur Aufgabe zu zwingen.

Auf diesem Wege an diejenigen, die es angeht: FY! Maria Cabana hat in unserer Kanzlei unbegrenzten Kredit!

2015-12-07T18:22:54+01:00Freitag, 20. November 2015|Kategorien: Allgemein|

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