Nachfolgend ein Beitrag vom 6.6.2016 von Claudia Götze in der

Pächterin soll Café Cabana in Mühlhausen räumen

Mühlhausen. Doch keine Überraschung vor dem Landgericht Mühlhausen: Die Betreiberin des „Cabana“ soll bis Ende September 2015 das beliebte Ausflugslokal räumen.
Pächterin soll Café Cabana in Mühlhausen räumen
Für Cabana-Pächterin Maria Leineweber ist die Entscheidung bitter. Foto: Daniel Volkmann

Ihre gegen die Kündigung als Unterpächterin gerichtete Klage wurde am Freitagnachmittag vom Landgericht Mühlhausen abgewiesen. Zivilrichterin Christiane Haustein verkündete genau das, was sie vor einer Woche bereits angekündigt hatte: Der zwischen Maria Leineweber und Dirk Heinemann geschlossene Vertrag lasse eine Kündigung trotz vereinbarter Verlängerung zu.

Sie gab deswegen auch der Klage von Heinemann statt, das Lokal Ende September 2015 zu räumen. Diese Rechtsauffassung wird nun erst einmal das Oberlandesgericht (OLG) Jena beschäftigen. Leinewebers Anwalt Carsten Oehlmann ist der Auffassung, dass der verlängerte Vertrag nicht mehr gekündigt werden kann. So lange das Mühlhäuser Urteil nicht rechtskräftig ist, muss Leineweber auch nicht räumen.

Oehlmann will alle Register ziehen

Bis dass die Berufung auf dem Tisch des zuständigen Senates in Jena liegt, kann es Herbst sein. Oehlmann wird versuchen, alle Register zu ziehen. Er war sich vor dem Landgericht Mühlhausen sicher, dass der Vertrag von Heinemann und der Richterin falsch ausgelegt werde und man in Jena zu einer anderen Auffassung komme. Allein für die Einlegung der Berufung hat Leineweber erst einmal vier Wochen Zeit. Die Frist beginnt erst, wenn der Beschluss zugestellt ist, dann kann er weitere vier Wochen begründet werden. Dann ist die Gegenseite dran. Zwischendurch kann man auch Fristverlängerung beantragen. Natürlich wäre es auch möglich, den Beschluss vom Freitag zu vollstrecken. Dafür müsste Heinemann aber 15 000 Euro als Sicherheit hinterlegen. Richtig spannend wird es, wenn das OLG gar keine Berufung zulässt und der Beschluss ohne weitere Verhandlung rechtskräftig wird.

Claudia Götze / 06.06.15 / T