Keine Räumung per 30.9.2015: Erster Teilerfolg beim OLG für Cafe Cabana

Mühlhausen. Die Zwangsvollstreckung aus dem Räumungsurteil des Landgerichts Mühlhausen gegen die Betreiberin des Cafe Cabana, Maria Leineweber, wurde aufgrund eines quasi in letzter Minute ergangenen Beschlusses des OLG Jena (so wörtlich) „ausnahmsweise“ einstweilen gegen Sicherheitsleistung eingestellt. Damit ist der weitere Betrieb des erfolgreichen Gastronomieobjektes am Schwanenteich durch die bisherige Betreiberin bis in die nächste Saison hinein gesichert. Zur Begründung heißt es in dem Beschluss, dass die Betreiberin dargelegt und glaubhaft gemacht habe, dass die wiederum seitens der Getränke Heinemann GmbH & Co. KG nach dem Urteil des LG Mühlhausen zu leistende Sicherheit zu ihrem Schutz nicht ausreiche. Tatsächlich bewegt sich die festgesetzte Sicherheitsleistung lediglich bei 15.000 €, während sich der drohende Schaden bei über 300.000 € bewegt. Zudem sei das eingelegte Rechtsmittel nach summarischer Prüfung nicht aussichtslos, weil die Auslegung des Vertragsinhaltes seitens des Landgerichtes zu einer Aushöhlung des ausgeübten Optionsrechtes auf Verlängerung des Pachtverhältnisses führe, was eine unangemessene Benachteiligung der Betreiberin nach sich ziehe.

Exakt diese Auffassung hatten wir bis zuletzt auch vor dem Landgericht vertreten. Wenige Stunden nach Bekanntwerden des Beschlusses kam es notgedrungen zu ersten Kontaktaufnahmen der zerstrittenen Parteien mit dem Ziel einer einvernehmlichen Zwischenlösung. Dem Cafe Cabana steht nämlich nach den bis auf weiteres gültigen Vereinbarungen das alleinige und exklusive Bewirtschaftungsrecht des Schwanenteichsaales bei allen dortigen Veranstaltungen zu, woran die Anpachtung durch die Fa. Heinemann von der Stadt Mühlhausen seit dem 1.10.2015 nichts ändert. Ohne Einigung mit der Betreiberin des Cafe Cabana ist damit die Durchführung keiner einzigen Veranstaltung im Schwanenteichsaal möglich. Zudem befinden sich auch die Fluchtwege, die Theke und die Lagerräume auf Pachtflächen des Cafe Cabana. Bereits die nächsten anstehenden Veranstaltungen im Oktober werden daher wieder wie in den vergangenen Jahren auch durch das Team vom Cafe Cabana gastronomisch begleitet – so der Zwischenstand.

Trotz des beachtlichen Teilerfolges ist der Rechtsstreit noch nicht gewonnen! Es bleibt noch die Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten, der entsprechende Termin zur Hauptverhandlung vor dem OLG Jena ist für Mai 2016 angesetzt. Möglicherweise kann diese Zeit für weitere Vergleichsgespräche im Hinblick auf eine einvernehmliche Lösung genutzt werden. Eines dürfte jedoch feststehen: Der seitens der Fa. Heinemann ins Gespräch gebrachte neue Unterpächter, der aktuelle Betreiber des selbst ernannten Mühlhäuser Szenelokals „Swing“, beabsichtigt nach eigenem Bekunden eine völlige Umgestaltung des Betreiberkonzeptes. Es dürfte sich dabei um eine Umgestaltung in Richtung „Bierschwemme“ handeln, flankiert durch zahlreiche Saalveranstaltungen mit „Halli-galli“ und Oktoberfest-Stimmung. Denn nur so oder ähnlich können die Wunschvorstellungen von Heinemann hinsichtlich einer massiven Steigerung des Bierumsatzes umgesetzt werden. Mit Cocktails und Eis, Kaffee und Kuchen verdient der Gastronom und die Kunden sind auch zufrieden. Zuvor war es auch der Getränkefachgroßhändler, der ja das Cabana-Konzept von Anfang an mitgetragen hat. Wenn diesem aber dann jemand „einen Floh ins Ohr setzt“ und auch dem Oberbürgermeister ein „Wunsch von den Lippen“ abgelesen werden kann, droht aus „rein kaufmännischen Gründen“, so der Anwalt von Heinemann, ein funktionierendes Konzept in Mühlhausen vorsätzlich zugrunde gerichtet zu werden.

„Denn sie wissen nicht, was sie tun.“

2015-12-07T18:32:13+01:00Samstag, 3. Oktober 2015|Kategorien: Allgemein|

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