Der Deutsche Anwaltverein begrüßt, dass bezüglich der Wohnungseigentumsverwalter und der Immobilienmakler verbraucherschützende Vorgaben im Rahmen des Gewerberechts eingeführt werden sollen. Dies geht aus seiner aktuellen Stellungnahme Nr. 40/15 zu einem entsprechenden Referentenentwurf des BMWi hervor, die der Ausschuss Miet- und Wohnrecht erarbeitet hat. Nach Auffassung des DAV sollten die (erhöhten) gewerberechtlichen Erlaubnisanforderungen nach angemessener Übergangszeit jedoch ausnahmslos für alle Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter gelten, d. h. auch für all diejenigen, die schon über sechs Jahre am Markt tätig sind. Auch diese sollten in angemessener Zeit einen Sachkundenachweis ablegen müssen. Der DAV regt ferner an, auch für Verwalter von Mietobjekten entsprechende verbraucherschützende Regelungen einzuführen.
Quelle:
DAV-Depesche
DeutscherAnwaltVerein
Nr. 31/15
6. August 2015