Mühlhausen. Am gestrigen Donnerstag fanden vor dem Amtsgericht in Mühlhausen zeitgleich vier Verfahren statt, die die Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Verpächter und Getränkelieferanten Heinemann mit der Betreiberin des Cafe Cabana, Maria Leineweber, prägten. Drei Mitarbeitern des Cafe Cabana gegenüber waren seitens der Fa. Heinemann Hausverbote ausgesprochen worden, die bereits im Wege der einstweiligen Verfügung gekippt worden waren. Nun klagten diese drei betroffenen Mitarbeiter gegen die Fa. Heinemann auf Feststellung der Unwirksamkeit der Hausverbote.

Zwischen Klageerhebung und gestrigem Verhandlungstermin hatte sich die verfahrene Lage  zwischen den Streitparteien allerdings bereits deutlich entspannt, nachdem die Stadt Mühlhausen als Eigentümerin des Schwanenteichkomplexes mit der Fa. Heinemann einen sog. befristeten Rücknutzungsvertrag abgeschlossen hatte, der den Zeitraum bis zur Entscheidung des Oberlandesgerichts Jena im August 2016 über die Wirksamkeit der ausgesprochenen Kündigung überbrücken sollte. Damit steht der Fa. Heinemann zumindest für diesen Zeitraum ein Hausrecht nicht mehr zu. In Zuge der befristeten Rückübertragung der Aufgaben an die Stadt war zudem der wesentliche Auslöser aller Streitigkeiten, der als Bevollmächtigter der Fa. Heinemann auftretende Mühlhäuser Gastronom Singer, von seinen Aufgaben entbunden worden.

Dies führte auch zu einer entspannten Stimmung im Gerichtssaal. Die jeweiligen Parteivertreter einigten sich nach Erörterung der Sach- und Rechtslage im Vergleichswege darauf, dass die Fa. Heinemann sämtliche Hausverbote für gegenstandslos erklärte und auch die gesamten Verfahrenskosten mit Ausnahme der Termins- und Vergleichsgebühren der Kläger übernimmt. Hier hatte der Prozessbevollmächtigte der Klageparteien, Carsten Oehlmann, der beklagten Firma Heinemann und der Betreiberin des Cafe Cabana ein Zugeständnis in Kostenhinsicht gemacht, das immerhin knapp 2.800 € wert war. Letztlich gab dies den Ausschlag für die vergleichsweise Lösung, denn dadurch konnten ggf. umfangreiche weitere Beweisaufnahmen und anschließende Verhandlungstermine vermieden werden.

Nachdem bei diesen ersten drei Verfahren der Durchbruch erzielt war, einigten sich die Parteien auch in der vierten Angelegenheit nach dem gleichen Muster. Dort ging es im Rahmen eines sog. Hauptsacheverfahrens um den eigenmächtigen Schlösseraustausch der Fa. Heinemann, der dieser ebenso bereits im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt worden war. Die Fa. Heinemann erkannte insoweit die einstweilige Verfügung als endgültig an. Da Dirk Heinemann allerdings zu den Terminen nicht persönlich anwesend sein konnte, wurde diesem Gelegenheit gegeben, die abgeschlossenen Vergleiche binnen 1 Woche noch zu widerrufen. Es ist nach meiner Einschätzung jedoch nicht davon auszugehen, dass dieses geschehen wird.

Die ersparten Anwaltskosten sollen sodann im Rahmen eines gesonderten Events „Swinging Cabana“ oder „Stay hard on swan lake“ an die zahlreichen treuen Gäste und Unterstützer des Cafe Cabana in Gerstensaft zum Selbstkostenpreis (!) umgewandelt werden. Selbstverständlich wird „Krombacher“ ausgeschenkt werden, denn schließlich soll ja der Hektoliterumsatz gesteigert werden. Dazu werden Carsten Oehlmann und Maria Leineweber persönlich den Getränkeausschank in der mobilen Getränkebar übernehmen. Gesucht wird noch ein eingängiger Name der Veranstaltung und ebenso ein Termin. Aber sicher ist bereits jetzt: Es wird allen Beteiligten viel Spaß machen!


Nachtrag vom 30.5.2016: Die geschlossenen Vergleiche wurden durch die Fa. Heinemann nicht widerrufen, die Verfahren sind damit rechtskräftig abgeschlossen. Damit ist auch der Weg frei, ein weiteres Verfahren vor dem Landgericht in Mühlhausen zugunsten von Maria Leineweber einer Beendigung zuzuführen, denn dieses Verfahren ist durch die Rücknahme der Hausverbote ggü. den betroffenen Mitarbeitern des Cafe Cabana dann in der Hauptsache erledigt. Anhängig sind damit aktuell „nur“ noch der Kündigungsrechtsstreit vor dem Thüringer OLG in Jena, nachdem Maria Leineweber die erste Instanz vor dem LG Mühlhausen verloren hatte sowie ein weiteres Verfahren, welches erstinstanzlich durch das LG Mühlhausen zugunsten von Maria Leineweber entschieden worden ist. Die Termine finden am 9. und 10. August 2016 statt.

Cafe Cabana: Vier Prozesse vorläufig beendet
Matthias FrankRechtsanwalt
  • Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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