Bei einer Barkaution wird dem Vermieter der Kautionsbetrag in bar oder per Überweisung gezahlt, dieser hat das Geld dann „zu den üblichen Konditionen“ anzulegen, d.h. mit dreimonatiger Kündigungsfrist und zum derzeit üblichen (niedrigen) Zinssatz. In dieser Variante ist der Vermieter der Kontoinhaber, er ist grundsätzlich dazu verpflichtet, den Mieter jährlich über die Zinserträge zu informieren. … Barkaution weiterlesen
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