Altmietverträge vor dem 1.9.2001
Die Kündigungsfristen für Wohnraummietverträge haben sich im Jahre 2001 aufgrund der großen Mietrechtsreform geändert. Seitdem gilt eine allgemeine Kündigungsfrist von drei Monaten für Mieter von Wohnungen. Für sogenannte Altmietverträge, die entsprechend der damaligen gesetzlichen Regelungen eine … Altmietverträge vor dem 1.9.2001 weiterlesen
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