§ 5 WiStrG Mietpreisüberhöhung

§ 5 WiStrG Mietpreisüberhöhung (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen unangemessen hohe Entgelte fordert, sich versprechen lässt oder annimmt. (2) Unangemessen hoch sind … § 5 WiStrG Mietpreisüberhöhung weiterlesen