Keine uferlose Haftung des Vermieters für Verletzungen des Mieters
Das LG Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass der erforderliche Kausalzusammenhang zwischen einem Mangel der Mietsache und einer Verletzung, welche der Mieter erleidet, dann ausscheidet, wenn der Schadenseintritt fern jeglicher Lebenserfahrung liegt oder nicht vom Schutzzweck [...]