Mühlhausen
Telefon: 03601 48 32 0

Leinefelde
Telefon: 03605 544 330

Gotha
Telefon: 03621 510 18 60 (RAe)
Telefon: 03621 510 18 00 (StB)

oder schreiben Sie hier eine Mail:





    Felder mit * sind Pflichtangaben.

    Wegen der Schönheitsreparaturen gibt es häufig Streit zwischen Mieter und Vermieter. Der Anspruch auf Durchführung solcher Reparaturen verjährt allerdings 6 Monate nach Rückgabe der Wohnung.

    Schönheitsreparaturen sind nach Definition rein dekorative Ausbesserungen einer vermieteten Wohnung, bei denen lediglich das Aussehen des Raumes verbessert und oberflächliche Schäden behoben werden. Die Auseinandersetzungen drehen sich regelmäßig um die Frage, ob Schönheitsreparaturen erforderlich sind und weiterhin, wer dazu konkret in der Pflicht steht. Häufig sind Klauseln, die dem Mieter die Schönheitsreparaturen aufbürden, zu allgemein und losgelöst von der konkreten Situation, damit dann unwirksam.

    Grundsätzlich hat der Vermieter die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB). Des Weiteren gilt, dass Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, der Mieter nicht zu vertreten hat (§ 538 BGB).

    Abweichungen von diesen Grundsätzen sind möglich, müssen allerdings (wirksam) vertraglich geregelt sein. Nehmen Sie anwaltlichen Rat in Anspruch, ob derartige Regelungen im Einzelfall zulässig sind oder nicht.

    Schönheitsreparaturen
    Andrea KahleRechtsanwältin